STAPLERSCHEIN | Fahrerlaubnis für Gabelstapler!

Einen Gabelstapler bedienen darf nur, wer über
entsprechende Kenntnisse in der Theorie und
über ausreichend Übung in der Fahrpraxis verfügt.

Die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz und
Fahrerstand ist in der BGG 925 und in den Unfall-Verhütungsvorschriften der Flurförderzeuge,
der BGV D 27 geregelt. Die Dauer und Intensität der Ausbildung richtet sich nach Ihren Erfahrungen
und Kenntnisständen. Gerne stehen wir Ihnen für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung.
Rufen Sie uns an:

Telefon +49 (0) 2306 / 97 82 83
Mobil +49 (0) 172 / 134 98 58
e-Mail gebrauchtstapler@email.de

                                Unsere Lehr- und Ausbildungstätigkeit sowie die Prüfungen für Fahr- und                                 Steuerpersonal erfolgen nach den Grundlagen der  IAG-Lehre:

                                Ihr Team vom STAPLERCENTER Lünen

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